Betreuungsverein

Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Übernahme, Vermittlung und Unterstützung von Maßnahmen der Betreuung kranker und behinderter Menschen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

Aufgaben und Ziele:

Einrichtung einer Betreuung

In der Familie, in der Bekanntschaft oder in der Nachbarschaft lebt eine Person, die ihre Angelegenheiten aufgrund seelischer, psychischer oder geistiger Behinderung nicht mehr selbständig erledigen kann? Oder Suchtkranke und Altersdemente? Sie werden ebenfalls bei Erforderlichkeit betreut, um sie zu schützen und zu unterstützen, wieder oder überhaupt ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Teilen Sie dies der Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde in der Landkreisverwaltung mit oder melden Sie es gleich im Amtsgericht, Betreuungsgericht. Von da aus wird ein ärztliches Gutachten eingeholt und von der Betreuungsbehörde eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Betreuung im sozialen Bereich abgefordert.

Kann der Betroffene keine eigene Meinung zum Sachverhalt äußern, muss ein Verfahrenspfleger zum Schutz des Betroffenen bestellt werden, der für ihn zu seinem Wohle entscheidet.

Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, erfolgt eine persönliche Anhörung durch den Betreuungsrichter. Dies hat vorzugsweise in der sozialen Umgebung des Betroffenen stattzufinden. Der Betreuungsrichter kann sich so ein eigenes Bild von der Person und der Situation verschaffen und bestellt, wenn es nach seiner Meinung erforderlich ist, einen Betreuer.

Im sozialen Bericht der Betreuungsbehörde und im ärztlichen Gutachten werden die Aufgabenbereiche einer Betreuung, wie Vermögenssorge, Klärung sozialer Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge und vieles mehr empfohlen. Der Betroffene selbst kann einen Betreuer nennen. Ist er dazu nicht in der Lage, empfiehlt die Betreuungsbehörde einen ehrenamtlichen Betreuer- meist Familienangehörige -, einen Vereinsbetreuer oder einen freiberuflichen Betreuer. Entscheiden wird aber immer der Betreuungsrichter.

Vorsorge – individuelle Beratung

Jeder Mensch möchte möglichst lange ein glückliches und selbstbestimmtes Leben führen. Doch oft wird die Möglichkeit – vor allem bei jungen Menschen – verdrängt, dass unvorhergesehene Schicksalsschläge wie Krankheiten oder Unfälle das Leben schlagartig verändern können.

Unser Betreuungsverein möchte Hinweise und Hilfestellungen anbieten, wie Sie für solch einen Fall vorsorgen können. Verschiedene Möglichkeiten sind geschaffen worden, damit jeder sich für eine entsprechende Vorsorge entscheiden kann. Hierbei handelt es sich um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Welche Vorsorgemöglichkeit für Sie die am geeignetste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir beraten Sie gern. Diese Beratung ist für ehrenamtliche Betreuer ebenfalls möglich. Auch regelmäßige Schulungsmaßnahmen werden organisiert.

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Dieses Angebot wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Ansprechpartner in Burg:

Diakonisches Werk im
Jerichower Land e.V.

Beratungszentrum Burg
Grünstr. 1 b
39288 Burg

Andreas Mösenthin

Telefon: 03921 – 2566555
Email:

Ansprechpartner in Magdeburg:

Betreuungsverein Diakonie
Leibnizstr. 4
39104 Magdeburg

Bärbel Plahl
Telefon: 0391 – 59767010
Mobil: 0178 – 4803927
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Sarah Plahl
Telefon: 0391 – 59767010
Mobil: 0178 – 4803912
Sprechzeiten: nach Vereinbarung