Ethikregeln im Bereich Fundraising, nach denen die Mitarbeitenden der Magdeburger Stadtmission e.V. verpflichtend arbeiten:
1. Verfahren
Die Magdeburger Stadtmission e.V. setzt sich für ein, transparentes und ordnungsgemäßes Verfahren zur Verwendung der Mittel/Spenden, die für die einzelnen Kostenstellen bzw. Projekte eingeworben worden sind (zweckgebundene Mittel und Verwendung).
Erklärung: Buchungen in den jeweiligen Kostenstellen, geeignete Veröffentlichung.
2. Datenschutz
Die Magdeburger Stadtmission e.V. verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten und sichert jedem Spender zu, dass die Daten nicht an Dritte verkauft werden oder anvertraute Informationen weitergegeben werden.
Erklärung: Im Umgang mit dem verwalten der Daten werden wir mit größter Sorgfalt arbeiten.
3. Stiftungen, Spenden, Erbschaften
Die Magdeburger Stadtmission e.V. nimmt Gelder aus Stiftungen an, die sie dann dem jeweiligen Zweck zuordnet. Gegenüber Spenden ist sie offen, wenn keine Menschenfeindlichen oder anderen negierenden Absichten erkennbar sich dahinter verbergen. Die Magdeburger Stadtmission e.V. tritt für ein Erbschaftsmanagement ein, das die Würde jedes Einzelnen achtet und ermutigt zu bewusstem Umgang mit Leben und mit Sterben.
Erklärung: Die einzelnen Abteilungen müssen an dieser Stelle mitwirken und entscheiden. Nicht jede Geldzuwendung ist für Alle.
4. Sachspenden
Die Magdeburger Stadtmission e.V. nimmt Sachspenden von Privatpersonen wie Waren oder Dienstleistungen an. Ausgenommen sind Sachspenden, die militärische Zwecke unterstreichen bzw. bedienen. Darunter fällt auch Militärkleidung und Kinderspielzeug, das waffenähnlichen Charakter hat. Eine Spendenquittung über den Warenwert kann von der Magdeburger Stadtmission e.V. ausgestellt werden.
Erklärung: Die Annahme ist für uns wichtig, damit wir weitergeben können, aber durch u.a. die Kleidung vermitteln wir auch inhaltliche Zusammenhänge (m.e. Krieg ist uns egal).
5. Veranstaltungen, Benefizbälle, Feste und Märkte
Die Magdeburger Stadtmission stellt fest: Die Annahme von Einnahmen aus den oben genannten Veranstaltungen und Ähnliches ist möglich, jedoch sollte sie abteilungs- bzw. bereichsbezogen betrachtet und eingeworben werden. Das Gesamtbild der Magdeburger Stadtmission e.V. darf hierunter nicht leiden, sondern der Bekanntheitsgrad der Magdeburger Stadtmission e.V. soll dadurch erhöht werden.
Erklärung: Die Beteilung ist eine Öffentlichkeitsarbeit und vermittelt den Niedrigschwelligen Charakter, unsere Angebote.
6. Befangenheit und Interessenskonflikt
Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützern für private Zwecke. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Satzungszweck der Magdeburger Stadtmission e.V. eingehalten wird. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen durch gegebene Spenden nicht „käuflich“ werden.
Erklärung: Werder die Sach-, Geld-, noch durch Wertspenden dürfen persönlich verwendet werden. Die Unabhängigkeit und die nötige Distanz müssen gewahrt bleiben.
7. Koordinierung
Die Magdeburger Stadtmission richtet zum Zweck der Koordinierung und der Prüfung einen Arbeitskreis Fundraising ein.
Erklärung: Dieser Kreis sammelt die Daten und werte diese aus. Der zeichnet sich verantwortlich als Lenkungskreis Fundraising.
8. Richtlinien
Die Magdeburger Stadtmission achtet das geltende Recht und wendet dieses an.
Erklärung: Das geltende öffentliche Recht ist verbindlich, u.a. die AO oder auch EstG.
9. Qualitätssicherung
Die Magdeburger Stadtmission entwickelt interne Verfahrensanweisungen für das Fundraising. Sie verpflichtet sich die MitarbeiterInnen regelmäßig über neue Erkenntnisse zu informieren und an Weiterbildungen teilzunehmen.
Erklärung: Wir sind zur Fort und Weiterbildung verpflichtet und müssen es hier in besonderer Weise ernst nehmen, auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der öffentlichen Wahrnehmung.
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